Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Warum gibt es diese Erklärung?

Als öffentliche Kultureinrichtung sind wir gesetzlich verpflichtet, unsere digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Die Grundlage dafür ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Diese Erklärung informiert darüber, wie barrierefrei unsere Website aktuell ist, welche Maßnahmen wir bereits umgesetzt haben und welche noch geplant sind.

Was haben wir schon gemacht?

Unsere Website wurde auf Basis der Prüfschritte nach EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) geprüft. Dabei kamen sowohl automatisierte Prüfverfahren als auch manuelle Tests durch Fachleute zum Einsatz. Wir haben alle Fehler, die durch automatische Prüfungen erkannt wurden, vollständig behoben. Insbesondere alle Probleme in Bezug auf Farben und Kontraste, wie Texte und Bedienelemente mit zu geringem Kontrastverhältnis, wurden beseitigt. Außerdem wurden Formularfunktionen verbessert, sodass Eingabefehler nun klarer angezeigt und besser erkannt werden.

Welche Barrieren gibt es noch?

Bei der manuellen Prüfung wurden noch verschiedene Barrieren festgestellt, die aktuell nicht vollständig behoben sind.

Beispielsweise fehlen bei einer Vielzahl von informativen Bildern sogenannte Alternativtexte. Diese sind notwendig, damit Screenreader den Bildinhalt für blinde oder sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer zugänglich machen können. Zudem gibt es noch Probleme mit der Tastaturnavigation: Einige versteckte oder unsichtbare Elemente sind über die Tabulatortaste erreichbar, was die Bedienung erschwert. Auch ist der sichtbare Fokus beim Navigieren nicht immer ausreichend erkennbar. Ein weiterer Punkt betrifft die semantische Struktur der Website: An mehreren Stellen fehlen strukturelle Markierungen, durch die Screenreader wichtige Inhaltsbereiche besser erkennen könnten. Auch bei Formularfeldern fehlen zum Teil eindeutige Zuordnungen zwischen Beschriftung und Eingabefeld.

Was tun wir als Nächstes?

Wir arbeiten aktiv daran, alle noch fehlenden Alternativtexte für Bilder nachzutragen. Die Bedienung mit der Tastatur soll so überarbeitet werden. Darüber hinaus verbessern wir die semantische Struktur der Seite. Auch ältere Inhalte, wie etwa PDF-Dateien, die noch nicht barrierefrei sind, sollen schrittweise überarbeitet oder durch barrierefreie Alternativen ersetzt werden.

Rückmeldung und Kontakt

Wenn Sie bei der Nutzung unserer Website auf Barrieren stoßen oder Informationen in einer bestimmten Form benötigen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung per E-Mail an info@liebermann-villa.de. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten.

Schlichtungsstelle

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende Barrierefreiheit unserer Website benachteiligt wurden, und wir gemeinsam keine zufriedenstellende Lösung finden, können Sie sich unterer E-Mail Adresse info@schlichtungsstelle-bgg.de an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle ist unabhängig und hilft dabei, Konflikte außergerichtlich zu lösen. Das Verfahren ist kostenlos und kann ohne rechtliche Vertretung durchgeführt werden.

Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Warum gibt es diese Erklärung?

Unsere Internet-Seite heißt: liebermann-villa.de
Alle Menschen sollen unsere Internet-Seite leicht benutzen können.
Deshalb soll unsere Internet-Seite so wenige Barrieren haben wie möglich.
Das nennt man Barriere-Freiheit.

Was haben wir schon gemacht?

Fach-Leute haben unsere Internet-Seite geprüft.
Sie haben nach Barrieren gesucht.
Viele Barrieren sind jetzt weg.

Welche Barrieren gibt es noch?

Einige Barrieren sieht man erst später.
Zum Beispiel, wenn Menschen unsere Seite genau testen.
Diese Barrieren gibt es noch.
Wir wollen diese Barrieren entfernen.
Wir machen dafür gerade einen Plan.
Dann beseitigen wir die Barrieren.
Danach informieren wir hier auf dieser Seite darüber.

Rück-Meldung und Kontakt

Hast du eine Barriere auf unserer Seite gefunden?
Schreibe uns eine E-Mail an: info@liebermann-villa.de

Schlichtungs-Stelle

Wir finden keine gute Lösung für dein Problem?
Oder du bist mit unserer Lösung nicht zufrieden?
Dann kannst du dich an die Schlichtungs-Stelle wenden.
So steht es im Gesetz.
Das Gesetz heißt Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Schlichtungs-Stelle hilft dir kostenlos.
Schreibe eine E-Mail an:
info@schlichtungsstelle-bgg.de